Allgemeine Geschäftsbedingungen
SET&DONE Production Services
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Produzentin (nachfolgend „Produktion“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsgegenstand
(1) Die Produktion erbringt organisatorische und koordinative Dienstleistungen im Rahmen von Foto- oder Filmproduktionen, insbesondere die Planung, Buchung und Koordination von Fremdleistungen (z. B. Models, Locations, Make-up & Hair, Styling, Technik, Fahrzeuge, Catering, Assistenzen).
(2) Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich die Organisation und Produktionsleitung. Die Produktion schuldet keine künstlerische oder fotografische Leistung, keine Nutzungsrechte an Bild- oder Filmmaterial sowie keine inhaltlichen Ergebnisse.
3. Fremdleistungen / Rechnungsstellung
(1) Direkte Rechnungsstellung: Kreative Leistungen (insbesondere Fotograf:in, Modelle, Styling, Make-up & Hair), die grundsätzlich unter die Künstlersozialabgabe fallen können, werden – soweit möglich – direkt an den Kunden adressiert. Vertragspartner ist in diesen Fällen unmittelbar der Kunde.
(2) Weiterbelastung anderer Rechnungen: Sonstige Leistungen (z. B. Technik, Locations, Catering, Fahrer, Fahrzeuge, Unterkünfte) werden von der Produktion in eigenem Namen gebucht und anschließend ohne Aufschlag an den Kunden weiterberechnet.
(3) Ausnahme / Handling Fee:
Sollte eine direkte Rechnungsstellung von Kreativen an den Kunden nicht möglich sein, übernimmt die Produktion die Zahlungen an die betreffenden Kreativen und führt die hierfür anfallende Künstlersozialabgabe (derzeit 5 %) ordnungsgemäß ab. Der Kunde erhält in diesem Fall eine Gesamtrechnung bestehend aus dem jeweiligen Nettobetrag der Kreativrechnung, der abgeführten Künstlersozialabgabe sowie einer Handling Fee von 10 % auf die Künstlersozialabgabe zur Abdeckung des administrativen Aufwands.
(4) Die Produktion haftet nicht für Leistungen oder Ausfälle Dritter.
(5) Models aus eigener Kartei / ohne Agentur
Findet und vermittelt die Produktion Models oder Locations ohne zwischengeschaltete Agentur aus ihrer eigenen Kartei oder durch Direktakquise, so gilt diese Leistung als gleichwertig zu einer Agenturvermittlung. In diesem Fall ist die Produktion berechtigt, eine branchenübliche Agenturprovision in Höhe von 20 % auf das jeweilige Modelhonorar bzw. die Locationmiete zu berechnen. Das Modelhonorar bzw. die Locationmiete selbst wird an den Kunden weitergereicht; die Produktionsprovision verbleibt bei der Produktion.
4. Vergütung / Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung der Produktion erfolgt ausschließlich für die vereinbarten Orga- und Produktionstage (Tagessätze). Diese sind im Angebot/Vertrag aufgeführt.
(2) Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Die Produktion ist berechtigt, à conto abzurechnen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot.
5. Änderungen und Zusatzleistungen
(1) Änderungen des Leistungsumfangs (z. B. zusätzliche Shootingtage, geänderte Locations, erhöhte Teilnehmerzahl) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Produktion.
(2) Daraus entstehende Mehrkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
6. Haftung
(1) Die Produktion haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Produktion nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(2) Die Produktion haftet nicht für Ausfälle oder Nichterfüllung von Verträgen durch Dritte oder für Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Wetter, Krankheit, Streik, behördliche Anordnungen).
(3) Der Kunde trägt das Risiko für den wirtschaftlichen Erfolg der Produktion.
7. Versicherung
Die Produktion schließt für die Dauer der Produktion eine geeignete Produktionsversicherung (einschließlich Technik- und Haftpflichtdeckung) auf eigene Kosten ab und berechnet diese weiter. Weitergehende Versicherungen (z. B. Ausfall- oder Wetterversicherung) sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt und vergütet werden.
8. Vertraulichkeit / Referenzen
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über vertrauliche Informationen und Vertragsinhalte.
(2) Die Produktion ist berechtigt, die durchgeführte Produktion als Referenz in Eigendarstellungen zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
9. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Produktion.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Impressum (ladungsfähige Adresse)
SET&DONE
Produktionsleitung Mareen Fischinger
Halskestr. 9
40880 Ratingen
hello@setanddone.de
+49-170-3238748
UstID-Nr. DE53127476801
